Am 21. März 2023 endet die Amtszeit des stellvertretenden Friedensrichters der Stadt Taucha. Der stellvertretende Friedensrichter nimmt ehrenamtlich die Aufgaben der Schiedsstelle wahr. Kommunen sind verpflichtet, Schiedsstellen zu errichten. Die Aufgaben der Schiedsstelle werden von einem ehrenamtlich tätigen Friedensrichter wahrgenommen. Gemäß § 14 Satz 3 SächsSchiedsGütStG kann der Gemeinderat einen Friedensrichter als Stellvertreter wählen, wenn in der Gemeinde nur eine Schiedsstelle besteht.
Alle interessierten Bürgerinnen und Bürger, auf die die unten genannten Ausschlussgründe nicht zutreffen, werden hiermit aufgefordert, sich für die Wahl zum stellvertretenden Friedensrichter (m/w/d) zu bewerben.
Aufgaben der Schiedsstellen (§ 1 SächsSchiedsGütStG)
Das Verfahren vor den Schiedsstellen dient dem Ziel, Rechtsstreitigkeiten durch eine Einigung der Parteien beizulegen. Die Schiedsstelle führt in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten über vermögensrechtliche Ansprüche, über Ansprüche aus dem Nachbarrecht und über nichtvermögensrechtliche Ansprüche wegen der Verletzung der persönlichen Ehre das Schlichtungsverfahren durch.
Das Schlichtungsverfahren findet nicht statt in Rechtsstreitigkeiten,
1. die in die Zuständigkeit der Familien- und Arbeitsgerichte fallen,
2. die die Verletzung der persönlichen Ehre in Presse, Rundfunk und Fernsehen zum Gegenstand haben,
3. an denen der Bund, die Länder, die Gemeinden oder andere Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen des öffentlichen Rechts beteiligt sind.
Die Schiedsstelle ist die Vergleichsbehörde im Sinne des § 380 Abs. 1 der Strafprozessordnung (StPO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. April 1987 (BGBl. I S. 1074, 1319), zuletzt geändert durch Gesetz vom 7. September 1998 (BGBl. I S. 2646), in der jeweils geltenden Fassung. Die Schiedsstelle führt in Privatklagesachen nach § 374 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 und 6 StPO den Sühneversuch nach § 380 Abs. 1 Satz 1 StPO im Rahmen eines Sühneverfahrens durch.
Friedensrichter (§§ 4 und 5 SächsSchiedsGütStG)
Gemäß § 4 Abs. 1 bis 5 des Sächsischen Schiedsstellengesetzes gilt folgendes:
Der Friedensrichter muss nach seiner Persönlichkeit und seinen Fähigkeiten für das Amt geeignet sein.
Friedensrichter kann nicht sein, wer
1. als Rechtsanwalt zugelassen oder als Notar bestellt ist;
2. die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig ausübt;
3. das Amt eines Berufsrichters oder Staatsanwalts ausübt oder als Polizei- oder Justizbediensteter tätig ist.
Friedensrichter kann ferner nicht sein, wer die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder durch gerichtliche Anordnungen in der Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist.
Friedensrichter soll nicht sein, wer
1. bei Beginn der Amtsperiode das 30. Lebensjahr noch nicht oder das 70. Lebensjahr schon vollendet haben wird;
2. nicht in dem Bezirk der Schiedsstelle wohnt;
3. gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder der Rechtsstaatlichkeit verstoßen hat, insbesondere die im Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte vom 19. Dezember 1966 gewährleisteten Menschenrechte oder die in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte vom 10. Dezember 1948 enthaltenen Grundsätze verletzt hat oder
4. für das frühere Ministerium für Staatssicherheit oder Amt für nationale Sicherheit tätig war.
Bei ehemaligen Mitarbeitern oder Angehörigen in herausgehobener Funktion von Parteien und Massenorganisationen, der bewaffneten Organe und Kampfgruppen sowie sonstiger staatlicher oder gemeindlicher Dienststellen oder Betriebe der ehemaligen DDR, insbesondere bei Abteilungsleitern der Ministerien und Räten der Bezirke, Mitgliedern der SED-Bezirks- und Kreisleitungen, Mitgliedern der Räte der Bezirke, Absolventen zentraler Parteischulen, politischen Funktionsträgern in den bewaffneten Organen und Kampfgruppen, Botschaftern und Leitern anderer diplomatischer Vertretungen und Handelsvertretungen sowie bei Mitgliedern der Bezirks- und Kreiseinsatzleitungen wird vermutet, dass sie die als Friedensrichter erforderliche Eignung nicht besitzen. Diese Vermutung kann widerlegt werden.
Der stellvertretende Friedensrichter, Bewerber oder Vorgeschlagene (m/w/d) hat gegenüber der Stadt und auf Verlangen gegenüber dem Vorstand des zuständigen Amtsgerichtes schriftlich zu erklären, dass Ausschlussgründe nach § 4 des Sächsischen Schiedsstellengesetzes nicht vorliegen, und seine Einwilligung, Auskünfte zu den genannten Ausschlussgründen beim Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes einzuholen, zu erteilen.
Der stellvertretende Friedensrichter wird vom Stadtrat gewählt (§ 6 Absatz 1 Satz 1 SächsSchiedsGütStG). Die Stadt wird vor der Wahl den Vorstand des Amtsgerichtes hören (§ 6 Absatz 1 Satz 2 SächsSchiedsGütStG). Weiterhin bedarf die Wahl des stellvertretenden Friedensrichters der Bestätigung des Vorstandes des Amtsgerichtes, in dessen Bezirk die Schiedsstelle ihren Sitz hat (§ 7 Absatz 1 SächsSchiedsGütStG). Das Amt des stellvertretenden Friedensrichters beginnt mit dem Tag seiner Vereidigung durch den Vorstand des Amtsgerichtes, frühestens jedoch am Tag nach dem Ende des Amtes des Amtsvorgängers (§ 5 Absatz 1 SächsSchiedsGütStG), und endet 5 Jahre nach Amtsantritt (Ablauf der Wahlperiode). Bei Ablauf der Wahlperiode bleibt der bisherige stellvertretende Friedensrichter bis zum Amtsantritt des Nachfolgers im Amt (§ 5 Absatz 2 Satz 2 SächsSchiedsGütStG). Eine Wiederwahl ist möglich.
Die Stadt Taucha fordert interessierte Bürgerinnen und Bürger (m/w/d) der Stadt Taucha auf, sich bis zum 30.11.2022 für das Amt des stellvertretenden Friedensrichters zu bewerben. Ihre schriftliche Bewerbung mit Angaben zur Person wie Alter, Beruf, vollständige Adresse sowie der Erklärung zu den Ausschlussgründen und der Einwilligung zum Auskunftsersuchen richten Sie bitte schriftlich an:
Stadtverwaltung Taucha
Bürgermeisterbereich/SB Gemeindeorgane
Angelegenheiten Schiedsstelle
Frau Ute Voigtländer
Schloßstraße 13
04425 Taucha.
Rückfragen sind unter der Telefonnummer: 034298/70106 während der Sprechzeiten der Stadtverwaltung Taucha möglich.
Taucha, 29.09.2022
Tobias Meier, Bürgermeister der Stadt Taucha
Das Bewerbungsformular können Sie sich auf hier herunterladen.