Bebauungspläne der Stadt Taucha
Taucha begann schon 1990 erste Entwicklungsvorstellungen zur Bodennutzung der Stadt zu erarbeiten. Daraus ist der Flächennutzungsplan entwickelt und am 14.05.1996 vom Regierungspräsidium Leipzig genehmigt worden und im Juni des gleichen Jahres wirksam. Für den Flächennutzungsplan der Stadt Taucha zeichnet sich nun ab, dass seine formulierten Zielstellungen in einigen Teilbereichen infolge der eingetretenen städtebaulichen sowie wirtschaftlichen und nicht zuletzt demografischen Entwicklung der Stadt einer Überprüfung bedürfen.
Aus diesem Grunde ist es erforderlich, den Flächennutzungsplan der Stadt Taucha fortzuschreiben. Dazu wird der Flächennutzungsplan geändert, soweit das zur Anpassung an die aktuellen Rahmenbedingungen erforderlich ist. Diese Begründung zur Planfortschreibung setzt sich aus den Teilen
3. Änderung und Ergänzung des Flächennutzungsplanes (Entwurf) - 3. Öffentliche Auslegung (19.12.2019)
► Download Begründung zur 3. Änderung und 3. öffentlichen Auslegung
► Download Flächennutzungsplan als JPG
► Download Flächennutzungsplan als PDF
► Download umweltbezogene Stellungnahmen Landratsamt Nordsachsen
Die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 "Gewerbegebiet an der Autobahn" ist seit dem 01.07.2011 rechtskräftig.
Bebauungsplan Nr. 1 - Gewerbegebiet an der Autobahn
Begründung zum Bebauungsplan Nr. 1
Der Stadtrat der Stadt Taucha hat am 12.11.2020 die erneute öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 5c.1 „Erweiterung Kaufland“ in der vorliegenden Fassung nach § 4a Absatz 2 und § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Ebenso erfolgt zeitgleich die Beteiligung der Behörden nach § 4 Absatz 2 BauGB. Gemäß § 4a Absatz 3 Satz 3 wird die Dauer der Auslegung angemessen verkürzt.
Die folgenden Änderungsinhalte der Planung machen eine erneute Auslegung und TÖB-Beteiligung erforderlich:
- Anpassung der textlichen Festsetzungen zur VKF an die aktuelle Rechtsprechung
Das Plangebiet liegt im westlichen Stadtgebiet von Taucha an der Portitzer Straße. Östlich daran angrenzend verläuft die Bahnstrecke Leipzig-Eilenburg, der Geltungsbereich ist in der Anlage dargestellt.
Derzeit befindet sich der Einkaufsmarkt unmittelbar an der Portitzer Straße im Südosten des B-Plangebietes, westlich daran grenzen die Kundenparkplätze an, die Zufahrt erfolgt von der Portitzer Straße aus. Im Nordosten des Plangebiets befinden sich momentan noch eine Bauruine sowie Gebüschflächen mit Bäumen. Südlich und westlich des Plangebietes befindet sich die Wohnsiedlung um die Schillerstraße sowie die Friedrich-Ebert-Straße.
Mit dem Bebauungsplan wird das Ziel verfolgt, die derzeitige Verkaufsfläche des Marktes von 2.525 m² auf 3.500 m² zu erweitern sowie das betreffende Areal „Kaufland“ neu zu ordnen und zu bebauen. Der künftige Standort des Marktes wird dann im Nordosten des Plangebietes liegen, die Kundenparkplätze werden südlich zur Portitzer Straße hin angeordnet. Die Zufahrt erfolgt von der Portitzer Straße.
Es wird darauf hingewiesen, dass das B-Planverfahren im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt wird.
Im beschleunigten Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 und § 10 Abs. 4 BauGB, abgesehen.
Der Entwurf des Bebauungsplanes „Erweiterung Kaufland“, die zug. Begründung sowie die „Städtebauliche Verträglichkeitsanalyse sowie raumordnerische Prüfung zum Erweiterungsvorhaben eines Kaufland-Verbrauchermarktes“ liegen in der Zeit vom 09.12.2020 bis einschließlich23.12.2020 im Rathaus Taucha, Schloßstraße 13, in 04425 Taucha, während der Dienstzeiten Mo./Do. 09:00-12:00 u. 13:00 -17:00 Uhr, Di. 09:00-12:00 u. 13:00 -18:00 Uhr, Fr. 09:00-12:00 Uhr zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Eine vorherige Terminabsprache ist aufgrund des Schutz- und Hygienekonzeptes der Stadtverwaltung aktuell erforderlich.
Die Unterlagen sind während dieser Zeit auch im Internet unter nachstehender Adresse verfügbar: www.taucha.de -> Bauen und Wohnen -> Bauleitplanung sowie im zentralen Landesportal Bauleitplanung unter der Internetadresse www.bauleitplanung.sachsen.de.
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Hinweise und Anregungen zu den Änderungsinhalten schriftlich vorgebracht werden.
Nach § 4a Absatz 6 Satz 1 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
-
► 01_BPlan_5c.1_Erweiterung Kaufland_Planzeichnung.pdf 485 KB
► 02_BPlan_5c.1_Erweiterung Kaufland_Begruendung.pdf 196 KB
► 03_BPlan_5c.1_Erweiterung Kaufland_Textliche Festsetzungen.pdf 123 KB
► BG_Anlage2_Gutachten_Artenschutz_Kaufland_Taucha_2018.pdf 2 MB
► BG_Anlage3_Gutachten_Artenschutz_Taucha_MASSA_Markt_31082019.pdf 1 MB
► BG_Anlage4_Geotechnischer Bericht_Lagerhalle_Portitzer Str.pdf 9 MB
► BG_Anlage5_Bericht_Schallimmissionsprognose_Kaufland_Portitzer_Str_Taucha.pdf 5 MB
► BG_Anlage6_Cima-Bericht Vertraeglichkeitsgutachten Kaufland Portitzer Strasse Taucha.pdf 972 KB
► BG_Anlage7_Bescheid_Waldfeststellung.pdf 302 KB
Die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6A "Wohngebiet an der Eilenburger Straße" ist seit dem 14.04.2011 rechtskräftig.
Bebauungsplan Nr. 6A Wohngebiet an der Eilenburger Straße 3. Änderung
Begründung Bebauungsplan Nr. 6A
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 8a/A „Wohnbebauung an der Max-Liebermann-Straße“ in Taucha erstreckt sich über die Flurstücke Nr. 593/19 und 593/387 und besitzt eine Größe von ca. 4.380 m².
Der Stadtrat der Stadt Taucha hat am 8. Februar 2018 den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 22 „Ökologischer Wohn- und Gewerbepark Taucha“ gebilligt und die öffentliche Auslegung nach § 3 Absatz 2 BauGB beschlossen.
Laden Sie hier die Dokumente zum B-Plan 22 herunter:
Der Bebauungsplan Nr. 39A - Wohnbebauung Manteufelstraße ist seit dem 01.08.2011 rechtskräftig.
Bebauungsplan Nr. 39A - Wohnbebauung Manteufelstraße
Begründung zum Bebauungsplan Nr. 39A
Der Bebauungsplan Nr. 39B - Kastanienhof - Wohnbebauung an der Theodor-Körner-Straße ist seit dem 01.01.2013 rechtskräftig.
Bebauungsplan Nr. 39B Satzung Teil A
Bebauungsplan Nr. 39B Satzung Teil B
Planzeichenerklärung zur Satzung des Bebauungsplan Nr. 39B
Begründung zur Satzung des Bebauungsplan Nr. 39B
Die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 41 "Allgemeines Wohngebiet an der Wurzner Straße" ist seit dem 01.06.2014 rechtskräftig. Im ca. 4,6 ha großen Plangebiet entstehen ca. 50 WE.
Bebauungsplan Nr. 41 Wurzner Straße 1. Änderung
Begründung Bebauungsplan Nr. 41 Wurzner Straße
Die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 46 "Brachfläche Matthias-Erzberger-Str./Gerichtsweg " ist seit dem 01.12.2014 rechtsverbindlich. Der räumliche Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 2,03 ha. Der Bebauungsplan setzt eine Grünfläche mit Zweckbestimmung "Mountainbikeanlage" sowie eine Fläche für den Gemeinbedarf mit Zweckbestimmung "Lagerplatz für den städtischen Bauhof" fest.
Bebauungsplan Nr. 46 - 1. Änderung
Begründung zur 1. Änderung Bebauungsplan Nr. 46
-
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 48 „Partheblick“ in Taucha erstreckt sich über das Flurstück 47/11 und 47/9 der Gemeinde Döbitz und besitzt eine Größe von ca. 5,4 ha. Er ist durch die entsprechende Signatur in der Planurkunde, Maßstab 1:500, gemäß Planzeichenverordnung (PlanzVO) eindeutig festgesetzt.
01_BP_Nr._48_Partheblick_Planzeichnung.pdf 991 KB
Der Stadtrat der Stadt Taucha hat in seiner Sitzung am 14.11.2019 die Billigung des vorliegenden Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 53 „Dorfteich Dewitz" in der vorliegenden Fassung und die öffentliche Auslegung nach § 4a Absatz 2 und § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Ebenso erfolgt zeitgleich die Beteiligung der Behörden nach § 4 Absatz 2 BauGB.
-> Bekanntmachung
-> Begründung
-> Planzeichnung
-> grünordnerische Fachbeitrag
BP_Nr_54 Kita Kuekennest_Begruendung.pdf
BP_Nr_54 Kita Kuekennest_Planzeichnung.pdf
BP_Nr_54 Kita Kuekennest_Anlage 2_Zusatz 1
BP_Nr_54 Kita Kuekennest_Anlage 2_Zusatz modifiziert
BP_Nr_54 Kita Kuekennest_Bekanntmachung_Auslegung_091219
BP_Nr_54 Kita Kuekennest_umweltbezogene Stellungnahmen LRA und LfLuG BP 54.pdf
BG_Anlage 1_UB_aktuell_Umweltbericht.pdf
BG_Anlage 2_Schallimmissionsprognose.pdf
BG_Anlage 3_Erschliessungsplanung_Koordinierungsplan.pdf
BG_Anlage 4_Baugrunduntersuchung.pdf
BG_Anlage 5_Beyer Umwelt Consult Gefaehrdungsabschaetzung.pdf
Der Stadtrat der Stadt Taucha hat in seiner Sitzung am 12.11.2020 die erneute öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 55 „Gartenstadt“ in der vorliegenden Fassung nach § 4a Absatz 2 und § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.
Ebenso erfolgt zeitgleich die Beteiligung der Behörden nach § 4 Absatz 2 BauGB.
Gemäß § 4a Absatz 3 Satz 3 wird die Dauer der Auslegung angemessen verkürzt.
Die folgenden Änderungsinhalte der Planung machen eine erneute Auslegung und TÖB - Beteiligung erforderlich:
- Änderung der ursprünglich vorgesehenen Wiederaufforstungsfläche
- Anpassung der textlichen Festsetzungen zur VKF an die aktuelle Rechtsprechung
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 55 „Gartenstadt“ in Taucha erstreckt sich über die Flurstücke Nr. 409/6, 409/7, 409/2 (teilweise), 408/29, 408/15, 407/21 (teilweise), 407/22, 407/22, 407/26, 407/27, 408/51, 408/16, 408/50, 410/9, 410/7 sowie 410/11, besitzt eine Größe von ca. 8,4 ha und ist aus der Anlage 1 ersichtlich.
Unter Rückbau und Entsiegelung des Betriebsgeländes des ehemaligen Kombinats Industrielle Mast (KIM) und unter Einbeziehung des Areals des ehemaligen Vorhaben- und Erschließungsplanes „Sandgrube Kreyßig“ sowie unter Nutzung vorhandener und guter Infrastruktureinrichtungen soll südlich der Eilenburger Straße und nördlich der Dewitzer Straße und des Einkaufzentrums „WYN-Passagen“ ein weiteres Angebot an Wohnbauflächen innerhalb des Stadtgebietes von Taucha geschaffen werden. An der Eilenburger Straße selbst soll ergänzend hierzu ein Einkaufsmarkt angesiedelt werden.
Mit dieser städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme in Tauchas Osten sollen in größerem Umfang ehemalige Gewerbeflächen revitalisiert und brachliegende Flächen bzw. Ruderalflächen aktiviert werden und somit diesem Areal zwischen bereits vorhandener Wohnbebauung im Osten, Süden und Westen. eine diesem Standort entsprechende Nutzung zugeführt werden. Dabei handelt es sich nicht um eine Planung auf der „grünen Wiese“, sondern um eine städtebauliche Arrondierung zwischen der bereits vorhandenen und das Plangebiet umgebenden Wohnbebauung um die Straßen „Am Blütengrund“ und „Apfelblütenweg“ im Nordosten, „An der Mühle“ im Süden und entlang „Am Dingstuhl“ im Westen. So fügt sich das neue Wohngebiet mit ca. 80 geplanten Wohngrundstücken zusammen mit den ergänzenden Einrichtungen und Nutzungen entlang der Eilenburger Straße entsprechend dem Ziel 5.1.4 des LEP aus stadtplanerischer Sicht sehr gut in die vorhandene Siedlungsstruktur ein. Das Orts- und Landschaftsbild im östlichen Teil des Stadtgebietes von Taucha wird aus planerischer Sicht dadurch nicht beeinträchtigt. Vielmehr erfährt dieser Bereich durch die umfangreichen Rückbau- und Entsiegelungsmaßnahmen und eine spätere Bebauung vornehmlich mit Wohnhäusern und den damit entstehenden Gärten eine erhebliche stadtgestalterische Aufwertung.
Die externen Kompensationsmaßnahmen (Anlage 2) gestalten sich folgendermaßen:
Für die Wiederaufforstung wird in der Gemarkung Taucha, Flurstück 650 eine Fläche von 1,02 ha zur Bepflanzung mit heimischen, standortgerechten Laubwald zur Verfügung gestellt. Weiterhin wird auf dem Flurstück 650 der Gemarkung Taucha auf 470 m² ein Tümpel mit Röhricht hergestellt, welches den Anforderungen des § 30 Bundesnaturschutzgesetz entspricht.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
Auswirkungen der Planung auf:
- Boden (Versiegelung, Altlasten, Schadstoffe)
- Wasser (Oberflächen- und Abwasser, Versickerung)
- Klima/Luft (Bodenerwärmung, Emissionszuwachs)
- Biologische Vielfalt , Pflanzen/Tiere (Gehölz- und Baumbestand, Nist- und Brutstätten von Vögeln)
- Menschen (Verkehrs- und Gewerbelärm)
- Kultur und Sachgüter
sowie zu:
- bau- und nutzungsbedingten Auswirkungen
- Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung
- Geologie und Hydrologie (Baugrund, Schadstoffe)
- Verkehrsaufkommen
Der Entwurf des o.g. Bebauungsplans Nr. 55 „Gartenstadt“ vom 20.10.2020, die Begründung vom 20.10.2020 mit den Anlagen:
- Spezielle Artenschutzrechtliche Prüfung (SAP)
- Umweltbericht
- Schallimmissionsprognose
- Nutzungsbezogene Gefährdungsabschätzung für die
- Nutzungsbezogene Gefährdungsabschätzung für die im Altlastenkataster registrierten Flächen
- Verkehrsplanerische und Verkehrstechnische Untersuchung
- Erschließungsplanung
- Raumordnerische Prüfung im Rahmen der Ansiedlung eines Lebensmittelsupermarktes, September 2020
sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen vom
1. Landratsamt Nordsachsen vom 18.06.2018 ,15.07.2019 und 02.06.2020 mit folgenden Inhalt:
- Hinweise zu Abfall und Bodenschutz, die in der vorgelegten Gefährdungsabschätzung vorgelegten Hinweise sind fachlich plausibel
- Hinweise zu Immissionsschutz, vorgelegte schalltechnische Untersuchung fachlich plausibel
- Hinweise zu externen Kompensationsmaßnahmen
2. Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie vom 12.06.2018, 19.06.2019 und 20.05.2020 mit folgendem Inhalt:
- Hinweise zur natürlichen Radioaktivität
- Anforderungen und Hinweise zum Radonschutz
- Hinweise zur Geologie
- Hinweise zum Grundwasser
- Hinweise zur Wasserdurchlässigkeit des Untergrundes
werden vom 09.12.2020 bis einschließlich 31.12.2020 im Rathaus Taucha , Schloßstraße 13, in 04425 Taucha, Zimmer 303 während der Dienststunden Mo./Do. 09:00-12:00 u. 13:00 -17:00 Uhr, Di. 09:00-12:00 u. 13:00 -18:00 Uhr, Fr. 09:00-12:00 Uhr zu jedermanns Einsicht erneut öffentlich ausgelegt.
Eine vorherige Terminabsprache ist aufgrund des Schutz- und Hygienekonzeptes der Stadtverwaltung aktuell erforderlich.
Die Unterlagen sind während dieser Zeit auch im Internet unter nachstehender Adresse verfügbar: www.taucha.de -> Bauen und Wohnen -> Bauleitplanung, sowie im zentralen Landesportal Bauleitplanung unter der Internetadresse www.bauleitplanung.sachsen.de.
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Hinweise und Anregungen zu den o. g. Änderungsinhalten schriftlich vorgebracht werden. Nach § 4a Abs. 6 Satz 1 BauGB wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinden deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
► Anlage 1 zum Beschluss: Planzeichnung
► Anlage 2 zum Beschluss: Kompensationsmaßnahmen Wiederaufforstung
Weitere Dokumente:
► BP55_Gartenstadt_Begruendung.pdf 304 KB
► BP55_Gartenstadt_Planzeichnung.pdf 1 MB
► BP55_Gartenstadt_Textliche_Festsetzungen.pdf 148 KB
► BP55_Gartenstadt_Begruendung_Anlage1_Spezielle_Artenschutzrechtliche_Pruefung.pdf 999 KB
► BP55_Gartenstadt_Begruendung_Anlage2.1_Baumkataster.pdf 5 MB
► BP55_Gartenstadt_Begruendung_Anlage2.1_Bestand_und_Nutzung.pdf 646 KB
► BP55_Gartenstadt_Begruendung_Anlage2.1_Umweltbericht.pdf 316 KB
► BP55_Gartenstadt_Begruendung_Anlage2.2_Gruenordnungsplan_Karte.pdf 628 KB
► BP55_Gartenstadt_Begruendung_Anlage2_Gruenordnungsplan.pdf 3 MB
► BP55_Gartenstadt_Begruendung_Anlage3_Laermgutachten.pdf 2 MB
► BP55_Gartenstadt_Begruendung_Anlage4_Verkehrstechn. Untersuchung.pdf 11 MB
► BP55_Gartenstadt_Begruendung_Anlage5_Erschliessungsplanung_Erlaeuterungen.pdf 256 KB
► BP55_Gartenstadt_Begruendung_Anlage6_Bodenuntersuchung_ehem_KIM_Gelaende.pdf 574 KB
► BP55_Gartenstadt_Begruendung_Anlage7_Gefaehrdungsabschaetzung.pdf 5 MB
► BP55_Gartenstadt_Begruendung_Anlage8_Pruefung_Raumordnung.pdf 944 KB
Der Stadtrat der Stadt Taucha hat am 14.12.2017 den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 56 „Blütengrund“ gebilligt und die öffentliche Auslegung nach § 3 Absatz 2 BauGB beschlossen.
Laden Sie hier die Dokumente zum B-Plan 56 herunter:
Der Stadtrat der Stadt Taucha hat am 08.06.2017 den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 57 „Erweiterung Einkaufsmarkt Leipziger Straße 117 “ gebilligt und die öffentliche Auslegung nach § 3 Absatz 2 BauGB beschlossen.
Das Plangebiet befindet sich im Westen von Taucha an der Leipziger Straße. Begrenzt wird das Plangebiet im Westen durch das Gewerbegebiet an der Autobahn, im Süden durch das Wohngebiet „An den alten Gärtnereien“ sowie im Osten durch vorhandene Wohnbebauung. Mit dem Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Erweiterung des bestehenden Einkaufsmarktes geschaffen werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass das B-Planverfahren im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt wird.
Auf die Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB kann verzichtet werden,
da gemäß § 13a Absatz 1 Nr. 2 die zulässige Grundfläche des Bebauungsplanes im Sinne des § 19 Abs. 2 BauNVO eine Größe von weniger als 20.000 m² hat und auf Grund einer überschlägigen Prüfung die Einschätzung erlangt wurde, dass der Bebauungsplan voraussichtlich keine erheblichen Umweltauswirkungen hat, die nach § 2 Absatz 4 BauGB in der Abwägung zu berücksichtigen wären. Die Vorprüfung des Einzelfalls wurde durchgeführt, im Ergebnis dessen wurde festgestellt, dass durch das bereits nahezu fast vollständig bebaute Areal keine wesentlichen Umweltbelange beeinträchtigt werden."
Laden Sie hier die Dokumente zum B-Plan 57 herunter:
Der ebenflächige und ca. 12.200 m² große Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 64 "Zwick'sche Siedlung - Teilbereich zwischen Leipziger Straße, Friedrich-Engels-Straße, Theodor-Körner-Straße und Walther-Rathenau-Straße" befindet sich in der westlichen Vorstadt Taucha’s, ca. 1,8 km vom Stadtzentrum entfernt und ist Bestandteil des ca. 40 ha großen Wohngebietes „Zwick’sche Siedlung“. Es wird im Süden von der Friedrich-Engels-Straße begrenzt, östlich verläuft die Theodor-Körner-Straße.
Nördlich begrenzt die Leipziger Straße das Plangebiet, während im Westen die Walther-Rathenau-Straße die Grenze bildet.
Die 2. Änderung des Bebauungsplanes "Altstadt I" ist seit dem 01.02.2015 rechtskräftig.
Bebauungsplan "Altstadt I"
Begründung zum Bebauungsplan "Altstadt I"
Die 3. Änderung des Bebauungsplanes "Altstadt I" ist seit dem 01.01.2020 rechtskräftig.
Bekanntmachung der 3. Änderung des Bebauungsplans "Altstadt I" - TSA Januar 2020
Planzeichnung der 3. Änderung des Bebauungsplans "Altstadt I"
Begründung zum Bebauungsplan "Altstadt I"
Sie haben Anmerkungen oder Fragen zu den Bebauungsplänen der Stadt Taucha?
Dann rufen Sie mich, Frau Maritta Mandry, unter 034298 - 70 112 an oder schauen zu den Öffnungszeiten der Stadtverwaltung im Zimmer 303 vorbei.
Lärmaktionsplanung
In Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie sind die Kommunen zur Lärmaktionsplanung nach § 47 e Bundesimmissionsschutzgesetz verpflichtet.
Die Lärmaktionsplanung schließt sich an die im vergangenen Jahr durchgeführte Lärmkartierung an und betrifft alle Gemeinden mit lärmbetroffenen Einwohnern in den kartierten Gebieten.
Mit der Erarbeitung des LAP wurde das Büro GAF aus Zwickau beauftragt.
Im Rahmen der Bearbeitung und damit einhergehenden Diskussion wurde festgestellt, dass eine Lärmaktionsplanung sinnvoll und notwendig ist, allerdings ohne konkreten Maßnahmenplan, das heißt, es werden allgemeine Ziele zur aktiven und passiven Lärmminderung in der Stadt Taucha formuliert, ohne jedoch konkrete Maßnahmen zu benennen.
Darüber hinaus wird transparent dargestellt, welche langfristigen Ziele beim Lärmschutz verfolgt werden.
Der Lärmaktionsplan ohne Maßnahmenplan wurde am 09.08.2018 durch den Stadtrat der Stadt Taucha beschlossen und kann im Internet unter nachstehender Adresse eingesehen werden: www.taucha.de --->Bauen und Wohnen --->Bauleitplanung
DOWNLOAD: Aktuelle Fassung des Lärmaktionsplans